Allgemeine Geschäftsbedingungen
DK Studio, Inhaber Dominic Obermayer
Rettenbergstraße 39 A, 6114 Kolsass, Österreich
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Videoproduktions- und damit verbundene Leistungen (insbesondere Konzeption, Dreh, Schnitt, Postproduktion) zwischen DK Studio, Inhaber Dominic Obermayer (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und [30] Tage gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot; mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Leistungsumfang und Korrekturschleifen
Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt. Im vereinbarten Preis sind [zwei] Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem Schnittstand. Darüber hinausgehende Änderungswünsche sowie Änderungen am Konzept nach dessen Freigabe werden nach Aufwand zum Stundensatz von € 190,- verrechnet und vorab angekündigt.
Kreative Gestaltungsentscheidungen (z. B. Bildauswahl, Farblook, Musikauswahl innerhalb des freigegebenen Konzepts) liegen im künstlerischen Ermessen des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Materialien (z. B. Logos, Texte) und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung und sorgt für den vereinbarten Zugang zu Drehorten sowie die Verfügbarkeit der mitwirkenden Personen. Verzögerungen, die auf verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend; dadurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand verrechnet werden.
Für vom Auftraggeber beigestellte Inhalte (Logos, Bilder, Musik, Texte) garantiert der Auftraggeber, dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt, und hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos.
5. Drehtermine und Stornierung
Vereinbarte Drehtermine sind verbindlich. Bei Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber fallen folgende Stornogebühren an:
bis 14 Tage vor dem Drehtermin: kostenfrei
Weniger als 7 Tage vor dem Drehtermin: 30 % des auf den Drehtag entfallenden Honorars
weniger als 72 Stunden vor dem Drehtermin: 50 % des auf den Drehtag entfallenden Honorars
Bereits angefallene Fremdkosten (z. B. Mieten, Anfahrten, gebuchte Dienstleister) sind in jedem Fall zu ersetzen. Bei Außendrehs, die wetterabhängig sind, bemühen sich beide Seiten einvernehmlich um einen Ersatztermin; in diesem Fall fallen keine Stornogebühren an.
6. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro. Gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer verrechnet. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragswerts fällig; der Restbetrag ist binnen [14] Tagen nach Lieferung des fertigen Films ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnspesen verrechnet.
7. Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte am produzierten Material stehen zunächst dem Auftragnehmer als Urheber zu. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die im Angebot definierten Nutzungsrechte am fertigen Film ein. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, umfasst dies das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht zur Nutzung für eigene Werbe- und Kommunikationszwecke (insbesondere Website, Social Media, Präsentationen).
Nicht umfasst sind ohne gesonderte Vereinbarung: die Nutzung für bezahlte TV- oder Kinowerbung, die Weitergabe oder der Weiterverkauf an Dritte sowie die Bearbeitung oder Umgestaltung des Films. Rohmaterial ist nicht Vertragsgegenstand und verbleibt beim Auftragnehmer; seine Herausgabe kann gesondert vereinbart werden.
8. Referenznennung und Eigenwerbung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das produzierte Werk sowie im Rahmen der Produktion entstandenes Making-of- und Behind-the-Scenes-Material nach Veröffentlichung durch den Auftraggeber zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen (insbesondere auf der eigenen Website, auf Social-Media-Kanälen und in Portfolios) und den Auftraggeber als Referenz zu nennen. Der Auftraggeber kann dem aus wichtigem Grund (z. B. Vertraulichkeit vor Kampagnenstart) schriftlich widersprechen; bis zur Veröffentlichung durch den Auftraggeber wird Stillschweigen vereinbart.
9. Abnahme
Der Auftraggeber prüft den gelieferten Film und erklärt binnen 10 Tagen die Abnahme oder teilt konkrete Mängel bzw. Korrekturwünsche mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der Film als abgenommen. Mit der Abnahme beginnt die Zahlungsfrist für den Restbetrag.
10. Haftung und Datensicherung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für Personenschäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Das Projektmaterial wird für 6 Monate nach Projektabschluss gesichert aufbewahrt; eine darüber hinausgehende Archivierung kann gesondert vereinbart werden.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Krankheit der Schlüsselpersonen) berechtigen beide Seiten, vereinbarte Termine angemessen zu verschieben. Ansprüche auf Schadenersatz entstehen daraus nicht.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.